Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Frachtdienstleistungen, die über export-schweiz.ch angefragt oder gebucht werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen des Schweizerischen Speditionsverbandes (SPEDLOGSWISS) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese werden durch die Anfrage oder den Vertragsabschluss als vereinbart anerkannt.
Wichtigster Inhalt der AB SPEDLOGSWISS (Auszug):
- Geltungsbereich: Alle Verträge mit dem Spediteur (THURCARGO AG).
- Vertragsabschluss: Verbindlich wird ein Auftrag erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Disposition — der online berechnete Sofortpreis ist ein unverbindlicher Richtpreis.
- Haftung: Der Spediteur haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der ergänzenden Regelungen der AB SPEDLOGSWISS. Versicherungsschutz für Warenschäden empfohlen.
- Gefahrgut: Vor Versand zwingend deklarieren — sonst Annahme-Verweigerung.
- Verzollung: Wird als optionale Zusatzleistung angeboten — Ausfuhr CHF/EUR 40, Einfuhr CHF/EUR 55 (jeweils inkl. 3 Positionen). Sonderdokumente (z.B. Präferenzpapiere, EUR.1, ATR) auf Anfrage.
- Zahlungsbedingungen: Rechnungsstellung nach erfolgter Leistung, Zahlungsziel gemäss Einzelabsprache (Standard: 30 Tage netto).
- Gerichtsstand: Sitz des Spediteurs (THURCARGO AG, Tägerwilen, Kanton Thurgau).
Der vollständige Wortlaut ist verbindlich und im PDF unten abrufbar.
AB SPEDLOGSWISS (PDF) herunterladen
Spedition vs. Frachtführer
Die THURCARGO AG handelt im Sinne der AB SPEDLOGSWISS als Spediteur — sie organisiert den Transport, kann ihn aber auch selbst ausführen (Selbsteintritt). Für Transporte gelten ergänzend die anwendbaren Beförderungsbedingungen (z.B. CMR-Übereinkommen für grenzüberschreitenden Strassentransport).
Online-Sofortpreis
Der auf export-schweiz.ch online berechnete Preis ist ein unverbindlicher Richtpreis. Er basiert auf unserer aktuellen Tarifmatrix für Standard-Sendungen (Stückgut bis Komplettladung). Verzollung ist im Online-Preis nicht enthalten und wird als Zusatzleistung angeboten (siehe Abschnitt unten). Der verbindliche Festpreis wird nach Prüfung der konkreten Sendung (Maße, Gewicht, Stapelbarkeit, Gefahrgut, Lieferzeit, Sonderleistungen) durch die Disposition bestätigt.
Nicht enthalten im Online-Preis
- Verzollung (Ausfuhr / Einfuhr) — siehe Tarife unten
- Hebebühnen-Zustellung / -Abholung
- Avisierung (Voravisierung des Empfängers)
- Inselzustellung, Bergregionen-Zuschläge
- Express-/Direktfahrten
- Gefahrgut-Zuschläge
- Mehrwertsteuer
- Versicherung (auf Anfrage)
- Sonderpapiere (Präferenz, ATR, Carnet etc.)
Verzollung (optionale Zusatzleistung)
Wir bieten die Ausfuhr- und Einfuhrverzollung als Zusatzleistung an und übernehmen die komplette Abwicklung inklusive Zollanmeldung und Zollpapieren (EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung u.ä.).
- Ausfuhrverzollung: CHF 40 (oder EUR 40) — inklusive bis zu 3 Positionen auf der Zollanmeldung
- Einfuhrverzollung: CHF 55 (oder EUR 55) — inklusive bis zu 3 Positionen auf der Zollanmeldung
- Jede weitere Position wird zusätzlich berechnet (Tarif auf Anfrage)
- Sonderdokumente (Präferenznachweis, ATR-Bescheinigung, Carnet, etc.) auf Anfrage
Stornierung von Aufträgen
Stornierungen sind nach den AB SPEDLOGSWISS möglich. Bei bereits erfolgten Vorleistungen (Disposition, Avisierung, Anfahrt) können Stornogebühren gemäss tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Verbraucher (B2C)
Diese Webseite richtet sich primär an Geschäftskunden (B2B). Verträge mit Verbrauchern sind nicht vorgesehen. Bei Anfragen von Privatpersonen prüft die Disposition im Einzelfall und informiert über den Vertragstyp und ggf. einschlägige Verbraucherschutz-Bestimmungen (Schweizer OR, EU-Verbraucherrecht je nach Wohnsitz).
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Für grenzüberschreitende Strassentransporte gilt ergänzend das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR).
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Tägerwilen, Schweiz (Sitz der THURCARGO AG, Handelsregister CH-440.4.025.053-7).
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026. Diese AGB-Übersicht ersetzt nicht den vollständigen Wortlaut der AB SPEDLOGSWISS — bei Widersprüchen geht der vollständige Wortlaut vor.